Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen

Fachgebiete

Architektenrecht
 

Architekten und Fachingenieure

Wir gestalten und prüfen Architektenverträge für Planer und Bauherren. Im laufenden Bauvorhaben verschlechtert sich mitunter ein anfangs bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr und Planer. Was ist dann noch honorarfreie Akquise des Architekten; wann beginnt die entgeltliche Tätigkeit? Was hat sich durch die HOAI 2009 geändert?  Wie kann der Bauherr den Architekten verpflichten, für die Einhaltung der veranschlagten Baukosten zu sorgen? Was passiert bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages? Welche Formerfordernisse sind im Architektenrecht von besonderer Bedeutung? Wann gilt das. die HOAI? Welche sonstigen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Architekt und Verbraucher gibt es. Diese und alle anderen Fragen zum Architektenrecht beantworten wir kompetent und effizient.

Ansprechpartner:
Dr. Cornelius Pfisterer
RECHTSANWALT


Christiane Columbus
RECHTSANWÄLTIN

Sekretariat
Frau Dokter
Tel: 030/885 606 25
Fax: 030/885 606 65