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Honorarfragen
Was ist noch honorarfreie Akquise des Architekten; wann beginnt die entgeltliche Tätigkeit? Wie sind Umplanungsleistungen zu honorieren? Wurde ein Honorar unterhalb der Mindestsätze der HOAI vereinbart - welche Rechte hat der Architekt und welche der Bauherr? Wie sind Änderungen, Wiederholungen und Ähnliches abzurechnen? Wie treffe ich eine Baukostenvereinbarung?
Das ist nur eine kleine Auswahl der Fragen, die uns von Architekten, Ingenieuren und Bauherren immer wieder gestellt werden. Häufig tritt die Honorarfrage erst in den Vordergrund, wenn das Bauvorhaben "unrund" läuft. Eine klare vertragliche Regelung gibt den Parteien dann Sicherheit.
Ansprechpartner:
Dr. Cornelius Pfisterer
RECHTSANWALT
Christiane Columbus
RECHTSANWÄLTIN
Sekretariat
Frau Dokter
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Fax: 030/885 606 65
