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Urheberrecht
Spektakuläre Fälle wie der Berliner oder der Stuttgarter Hauptbahnhof haben das Urheberrecht des Architekten wieder in den Blickpunkt gerückt. Rechtlich bestehen erhebliche Unsicherheiten, da Begriffe wie "Schöpfungshöhe" und "Schutzbereich" näher ebstimmt werden müssen.ie Wann genießt die Planung des Architekten oder das Bauwerk den Schutz des Urheberrechts? Welche Rechte hat der Architekt? Ist der Bauherr in der wirtschaftlichen Nutzung eingeschränkt?
Wir klären diese Fragen für Sie . Auf Seiten des Architekten prüfen wir, ob ein Urheberrecht entstanden ist und setzen die sich daraus ergebenden Rechte durch. Für den Bauherrn ermitteln wir, welche Eingriffe er an einem urheberechtlich geschützten werk vornehmen darf. Spätere Konflikte vermieden wir, indem wir bei der Vertragsgestaltung Urheberrechte explizit regeln.
Ansprechpartner:
Dr. Cornelius Pfisterer
RECHTSANWALT
Christiane Columbus
RECHTSANWÄLTIN
Sekretariat
Frau Dokter
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Fax: 030/885 606 65
