Fachgebiete
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Zweckentfremdung
Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist inzwischen auch in Berlin nicht mehr anwendbar. Hintergrund: Wir haben in 3 Musterverfahren für unsere Mandanten beim OVG Berlin erreicht, dass die vormalige Verbotsverordnung per 1.9.2000 für verfassungswidrig erklärt wurde. Trotz dieser Klärung weigert sich das Land Berlin, die nach dem Stichtag gezahlten Ausgleichsbeträge zurückzuzahlen. Insbesondere diese Weigerung hat ein weiteres Musterverfahren provoziert, das derzeit noch beim OVG Berlin anhängig ist. In dieser schwierigen Rechtslage sorgen wir dafür, dass die Ansprüche unserer Mandanten abgesichert sind.
Ansprechpartner:
Dr. Michael Schultz
RECHTSANWALT UND NOTAR
Utemaria Bujewski-Crawford
DIPLOM-POLITOLOGIN
Ansprechpartner
Frau Bujewski-Crawford
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