Sicherheiten im Bauvertrag

Fachgebiete

Privates Baurecht
 

Sicherheiten im Bauvertrag

Angesichts der erheblichen Investitionen, die im Rahmen eines Bauvorhabens getätigt werden, sind sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber bestrebt, ihre jeweiligen Ansprüche möglichst umfassend zu sichern. Dies betrifft einerseits die Sicherung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers, andererseits die Sicherung des Auftraggebers hinsichtlich geleisteter Abschlags- bzw. Überzahlungen sowie der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.

Häufig unterschätzt wird die Tragweite der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB, in deren Genuss auch Architekten kommen können. Abhängig vom Eigentum am Baugrundwstück kann auch die Bauhandwerkersicherung wirksames Sicherungsmittel sein. Im Umgang mit Bürgschaften ist stets die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten. Manche Vereinbarung ist unwirksam; manchem sicher geglaubten Anspruch gegen den Bürgen droht die Verjährung.

 

Ansprechpartner:
Dr. Cornelius Pfisterer
RECHTSANWALT


Christiane Columbus
RECHTSANWÄLTIN

Sekretariat
Frau Dokter
Tel: 030/885 606 25
Fax: 030/885 606 65