Fachgebiete
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Strafrecht und OWi im Immobilienbereich
Zahlreiche Regelungen des Immobilienrechts enthalten Bußgeld- und sogar Strafvorschriften. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unseren Mandanten auch im Wirtschaftsstrafrecht zur Seite zu stehen.
Wir nehmen die Interessen der Beschuldigten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Strafvollstreckungsverfahren wahr.
Wir vertreten Nebenklageberechtigte wie Geschädigte und Opfer sowie Zeugen. Für Geschädigte wird im Rahmen des Adhäsionsverfahrens oder im Wege eines zivilrechtlichen Verfahrens Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht.
Ansprechpartner:
Rosemaria Bujewski-Schultz
RECHTSANWÄLTIN
Sekretariat:
Frau Fechner
Tel: 030/885 606 66
Fax: 030/885 606 90
