Fachgebiete
Wohnungsmietrecht
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Mieterhöhungen
Der Wert einer fremdgenutzten Immobilie bemisst sich in aller Regel nach ihrem Ertrag. Mieterhöhungen sind daher ein unverzichtbares Instrument zur Wertsteigerung einer Immobilie.
Wir beraten hier bereits bei Abschluss des Mietvertrages über die Möglichkeiten der Vereinbarung künftiger Änderungen der Miethöhe. Daneben prüfen, berechnen und formulieren wir Mieterhöhungsbegehren während des Mietverhältnisses. Erforderlichenfalls setzen wir die Mieterhöhungen gerichtlich durch.
Ansprechpartner:
Inka Witte
RECHTSANWÄLTIN
Detlev Ratjen
RECHTSANWALT UND NOTAR
Sekretariat
Frau Hirsch
Tel: 030/885 606 20
Fax: 030/885 606 40
