Mieterhöhungen

Fachgebiete

Wohnungsmietrecht

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Mieterhöhungen

Der Wert einer fremdgenutzten Immobilie bemisst sich in aller Regel nach ihrem Ertrag. Mieterhöhungen sind daher ein unverzichtbares Instrument zur Wertsteigerung einer Immobilie.
 
Wir beraten hier bereits bei Abschluss des Mietvertrages über die Möglichkeiten der Vereinbarung künftiger Änderungen der Miethöhe. Daneben prüfen, berechnen und formulieren wir Mieterhöhungsbegehren während des Mietverhältnisses. Erforderlichenfalls setzen wir die Mieterhöhungen gerichtlich durch.

Ansprechpartner:
Inka Witte
RECHTSANWÄLTIN


Detlev Ratjen
RECHTSANWALT UND NOTAR

Sekretariat
Frau Hirsch
Tel: 030/885 606 20
Fax: 030/885 606 40