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INFO M - one-page-Fachinformationen für Immobilienrecht

Herausgeber

Ferréol Jay von Seldeneck, Baustein-Verlag

BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 155/09

Dr. Michael Schultz

veröffentlicht in

Immobilienzeitung Nr. 50 vom 15.12.2011

Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit abgegeben, stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt zwei Monate, bevor die Miete bei der Geselslchaft uneinbringlich wird, keinen wichtigen Grund zur Kündigung der Sicherheit gegenüber dem Vermieter dar.

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Auch die Wohnbevölkerung darf zukünftig in Milieuschutzgebieren in Aufzügen fahren!

Axel Dyroff

VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2011 - VG 13 K 29/10

GE 2011, 919

Die 13. Kammer des VG Berlin hat mit Urteil vom 21. Juni 2011 eine kang erwartete und wegweisende Entscheidung gefällt: Eigentümer von Wohnungen im Milieuschutzgebiet, die einen Fahrstuhl ein- oder anbauen wollen, haben in der Regel einen Anspruch auf die dafür erforderliche milieuschutzrechtliche Erlaubnis. Ain Aufzug, so das Gericht, ermögliche der angestammten Bevölkerung überhaupt erst, im Gebiet zu verbleiben.

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BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10

Dr. Michael Schultz

veröffentlicht in

Immobilienzeitung Nr. 25 vom 23.6.2011

Ersatzansprüche des Mieters wegen irrig vorgenommener Schönheitsreparaturen verjähren in sechs Monaten ab der Beendigung des Mietverhältnisses.

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BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 199/10

Dr. Michael Schultz

veröffentlicht in

Immobilienzeitung Nr. 33 vom 18.8.2011

Ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 10 Abs. 1 WoBindG ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil die Vermiterin nicht die Gesamtkosten der - auch nicht zu Wohnzwecken genutzte  Flächen umfassenden - Wirtschaftseinheit mitgeteilt und davon die auf die Wohnungen entfallenden Kosten abgegrenzt hat.

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OLG Dresden, Urteil vom 12.4.2010 - 10 U 1546/09

Dr. Cornelius Pfisterer

veröffentlicht bei

IBR-online

Auch Ansprüche aus einem Vergleich, der auf einem Bauvertrag beruht, unterfallen dem Anwendungsbereich des § 648 BGB.

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